Am 13. und 14.10 2021 habe ich als Vertreterin des rheinland-pfälzischen Landtages und europolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion an der Sitzung des Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) online teilgenommen. Unter anderem wurden folgende Themen erörtert:  Unterzeichnung der „Edinburgh Erklärung“ für die biologische Vielfalt nach 2020. Die Mitarbeit der Städte und Regionen bei der Umsetzung des „Green Deal“ und „Fit for 55“.  Die EU zeigt, dass sie entschlossen ist, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen, indem sie den EU-Klimazielplan verabschiedet – ein ehrgeiziges Ziel für die Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen von mindestens -55 % bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990, unter Wahrung der sozialen Gerechtigkeit.

Ebenso wurde eine Resolution zur UN-Klimakonferenz in Glasgow, Ende Oktober verabschiedet. Auch wurde über Naturkatastrophen und möglichen Sofortmaßnahmen sowie den Aufbau von widerstandsfähigen Strukturen für lokale und regionale Gebietskörperschaften gesprochen. Außerdem fordert der AdR eine Allianz für einen globalen Grünen Deal. Die bereits begonnenen Arbeiten zum Grünen Deal auf lokaler und regionaler Ebene und zur Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele in den europäischen und den grünen Wiederaufbau, sollten als konkrete Folgemaßnahme zu diesem Ansatz betrachtet werden, bei dem Klimaziele, Biodiversitätsziele und die Ziele für nachhaltige Entwicklung zusammengeführt werden. Hier gilt es, mit dem AdR und anderen einschlägigen Partnern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusammenzuarbeiten. Es erfolgte auch eine Debatte über die „Konferenz zur Zukunft Europas“ mit der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Dubravka Suica.

Gerade in schwierigen, auch durch Corona gekennzeichneten Zeiten, kommt dem Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) eine besondere Bedeutung als Schnittstelle und Bezugspunkt zwischen der Europäischen Union und ihren lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu. Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der EU, die sich aus lokal und regional gewählten Vertretern aller 28 Mitgliedsländer zusammensetzt. Der Ausschuss verschafft Regionen und Städten in der EU ein förmliches Mitspracherecht bei der Gesetzgebung in Europa. Dadurch ist gewährleistet, dass die Anliegen von regionalen und lokalen Behörden respektiert werden.