In Höhe von 10 Millionen Euro stellt die Landesregierung ein Schutzschild für gemeinnützige Vereine und Organisationen bereit, die durch die Corona-Pandemie in Existenznot geraten sind. Es geht um eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro.  Die nicht zurückgezahlt werden müssen, wie die Landesregierung informierte. Auch hat die Landesregierung ein eigenes Hilfsprogramm für Sportvereine aufgelegt, die durch die Corona-Krise in Existenznot geraten sind. Damit werde das Bundesprogramm der Corona-Sofort-Hilfe für kleine Unternehmen ergänzt, das auch für Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbereich greift.

Auch ich als Landtagsabgeordnete erhalte fast täglich Anfragen von Vereinen und Verbänden hin-sichtlich der Notwendigkeit von Hilfsmaßnahmen in dieser aktuellen Krise. Das Programm läuft von 1. Mai bis 31. Dezember 2020 und wird im Auftrag der Landesregierung für Sportvereine vom Landessportbund bzw. den regionalen Sportbünden, für Kulturvereine von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur sowie für alle anderen Vereine von der ADD abgewickelt. Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch nehmen konnten bzw. ausgeschöpft haben und einen Liquiditätsengpass nachweisen können, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist.

Anträge können ab 4. Mai 2020 unbürokratisch online gestellt werden. Die Zuschüsse können für Ausgaben wie Miet- und Pachtkosten, Nebenkosten wie Wasser-, Strom- und Gasrechnungen, notwendige und unabwendbare Instand-haltungsarbeiten sowie Kosten für Projekte und Ver-anstaltungen, die pandemiebedingt abgesagt werden mussten, beantragt werden. Ebenso für laufende Verpflichtungen aus Krediten und Darlehen, sofern alle eigenen Rücklagen und Anspar-ungen aufgebraucht sind.