Die Landesregierung von RLP hat die Soforthilfe-Programme für gemeinnützige Vereine und Orga-nisationen, die auf Grund der Corona-Pandemie in Existenznot geraten sind, bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Somit können antragsberichtigte Vereine und Organisationen auch im Jahr 2021 eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro erhalten. Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
Die Zuschüsse können für Ausgaben wie Miet- und Pachtkosten, Nebenkosten wie Wasser-, Strom- und Gasrechnungen sowie notwendige und unabwendbare Instandhaltungsarbeiten beantragt werden. Ebenso für laufende Verpflichtungen aus Krediten und Darlehen oder vertraglich gebundene Honorare, wie die Landesregierung informierte. Das Programm wird im Auftrag der Landesregierung für Sportvereine vom Landessportbund bzw. den regionalen Sportbünden, für Kulturvereine von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur sowie für alle anderen Vereine von der ADD abgewickelt.
Vereine, die bereits in diesem Jahr Soforthilfe aus dem Programm erhalten haben, können auch 2021 bis zu 12.000 Euro über den Schutzschild beantragen, wenn Liquiditätsengpässe weiterhin bestehen. Insgesamt stellt die Landesregierung für das Programm 10 Millionen Euro für den Schutzschild zur Verfügung. Gerade unsere Vereine und Verbände leisten eine wichtige Arbeit für das Gemeinwohl, sowohl in meiner Heimatstadt Ludwigshafen als auch in unserem Land Rheinland-Pfalz. Bisher haben über 500 Vereine in Rheinland-Pfalz in der Pandemie Hilfen von Bund und Land mit einem Gesamtvolumen von rund 4 Millionen Euro erhalten.