In der Sitzung des rheinland-pfälzischen Landtages am 11. November 2020 haben die Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90 /Die Grünen Änderungen am Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) eingebracht.
Nicht erst seit der Corona-Pandemie stehen Handel, Dienstleistungsgewerbe und Gastronomie in den Innenstädten vor großen Herausforderungen. Bereits in den letzten Jahren haben Innenstädte und Stadtteilzentren klassischen Typs, als gewachsene Dienstleistungs-, Gewerbe- und Einzelhandels-zentren der rheinland-pfälzischen Gemeinden, zunehmend an Bedeutung und Attraktivität verloren.
Mit dem Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) steht in Rheinland-Pfalz seit 2015 ein Instrument zur Unterstützung solcher privaten Initiativen zur Verfügung. Um die Chancen der sogenannten LEAPs für die regionale Wirtschaft und die Kommunen zu nutzen, legten die Regierungsfraktionen nun eine praxisgerechte Weiterentwicklung des LEAP-Gesetzes vor. Das Änderungsgesetz sieht zahlreiche Verbesserungen vor, durch die die Planung der LEAPs praxisnäher, schlanker und flexibler gestaltet werden kann. Insbesondere sollen die Kom-munen vor Ort mehr Handlungsspielraum bei der konkreten Umsetzung der Entwicklungsprojekte bekommen.
Die vorliegende Gesetzesänderung war unter anderem auch durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zum Einheitswert notwendig geworden. Neben dem Einheitswert sieht der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nun verschiedene Verteilungs-maßstäbe zur Festsetzung der Abgabenhöhe vor. Die Kommunen erhalten dadurch mehr Spielraum für Regelungen, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Ein wesentliches Ziel des LEAPG ist ein eigenverantwortliches Handeln von Partnern vor Ort in einem klar festgelegten Bereich, zur Unterstützung der lokalen Wirtschaftsaktivitäten, zu ermöglichen. Aus vielfältigen Gesprächen ist bekannt, dass es auch in Ludwigshafen Interesse an der Einführung des Modells gibt. Dies ist auch ein Wunsch von Gewerbetreibenden, ebenso der Industrie- und Handelskammer.
Die Innenstädte sind naturgemäß die Handelszentren in unserem Land. Hier gilt es Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft und Aufenthaltsqualität miteinander zu verbinden, um die Stadtentwicklungen voranzutreiben. Insbesondere der Anstieg an Konsumenten im Onlinehandel ist eine große Herausforderung, denen sich die HändlerInnen im stationären Handel tag täglich stellen müssen. Deshalb erscheint es umso wichtiger, dass Initiativen durch den Landesgesetzgeber unterstützt werden, die durch gemeinsame Anstrengungen vor Ort dazu beitragen wollen, den Handel, Dienstleistungsgewerbe und Gastronomie in seiner Attraktivität und Vielfalt in den Innenstädten in eine gute Zukunft zu führen.