Am 20. Und 21.12.2022 kam der Rheinland-Pfälzische Landtag zu seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 zusammen. Beide Tage standen wesentlich im Zeichen der Verabschiedung des Landeshaushaltes 2023/2024. Der mit den Stimmen der Ampelkoalition im Landtag beschlossen wurde. In ihren Debattenbeiträgen stellten die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion die sozialdemokratischen Schwerpunkte der jeweiligen Finanzpläne sowie der von den Ampel-Fraktionen eingebrachten Änderung dazu heraus. Aber auch Gesetze wurden beraten und verabschiedet.
Am ersten Tag stand unter anderem der Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften für die erste Beratung auf der Tagesordnung. Die Änderung sieht vor, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und kommunalem Ehrenamt zu verbessern. Die kommunale Selbstverwaltung wird in einem erheblichen Maße von Personen getragen, die sich neben ihrem Hauptberuf ehrenamtlich für die kommunale Gemeinschaft engagieren. Die Politik muss daher Rahmenbedingungen schaffen, um den ehrenamtlich Tätigen die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt zu erleichtern. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Sicherung zeitlicher Ressourcen für die kommunalpolitisch Aktiven. Unter anderem soll auch die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an Ratssitzungen geschaffen sowie die Teilhabe und Mitwirkungen von Jugendlichen in der Kommunalpolitik verbessert werden. So soll die Mitwirkung von Jugendlichen an kommunalpolitischen Entscheidungsfindungen ausgebaut und verbessert werden mit dem Ziel, das Interesse für die Politik allgemein zu wecken und das politische Engagement zu fördern.
Am zweiten Tag wurden weitere Gesetze in Erster Lesung beraten. So Gesetzentwurf über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz. Auf Grundlage des Gesetz-gebungsauftrags der Verfassung für RLP soll das vorliegende Landesgesetz die einfachgesetzliche Grundlage schaffen, um die von der Liquiditätskreditverschuldung besonders betroffenen Kommunen unmittelbar und effektiv zu entlasten. Es gilt besonders für mit Liquiditätskrediten belasteten Kommunen und soll diese unmittelbar und effektiv von einem Teil ihrer Schuldenlast befreien. Und zwar in der Spitze von mehr als der Hälfte der relevanten Liquiditätskredite. Durch die Entschuldung im Umfang von 3 Milliarden Euro nimmt das Land den Kommunen das Zinsänderungsrisiko für die entsprechenden Schulden dauerhaft ab. Dies umfasst sowohl die Tilgungs- als auch die Zinszahlungen. Die Kommunen erhalten damit die Möglichkeit und haben zugleich die Verpflichtung, die verbleibenden Liquiditätskredite selbst zu kontrollieren und zu reduzieren.
Nach diesen beiden Sitzungstagen in Mainz sind es nur noch wenige Tage bis zum Jahresende 2022. Hinter uns liegen zwölf Monate, die uns sicherlich in einer kaum bisher gekannten Weise gefordert haben. Was uns das Jahr 2023 konkret bringen wird, kann niemand Voraus sagen. Es gilt aber, die Herausforderungen anzunehmen und nach Möglichkeit gemeinsam zu meistern. Ich wünsche uns allen, ein geruhsames Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr 2023.
Ihre
Heike Scharfenberger MdL