In der ersten Plenarsitzung des Jahres 2022 am 19.01. stand das Thema „Landespersonalvertretungsgesetz“ auf der Tagesordnung. Als Mitglied des Innenausschusses habe ich für die SPD-Landtagsfraktion in der Debatte hierzu unter anderem, folgendes ausgeführt:
Beteiligung und Personalvertretung sind wichtig – auch und gerade in Coronazeiten. Um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gut vertreten zu können, ist es wichtig die Funktionsfähigkeit der Personalräte aufrechtzuerhalten, damit alle gesetzlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte uneingeschränkt weiter gelten. Konkret setzen wir uns dafür ein, dass die gesetzlich ermöglichte Option, Beschlüsse per Video- oder Telefonkonferenz zu fassen,
bis März 2023 verlängert wird. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen, dass diese Arbeit in der Pandemie möglich bleibt. Die Verlängerung ist hierfür die Grundlage. Bereits in der Plenarsitzung
im August 2020 wurde im Landtag ein rechtsicheres Verfahren beschlossen, welches zusätzliche Möglichkeiten geschaffen hat, Sitzungen abzuhalten und/oder Beschlüsse herbeizuführen.