Am 29. Januar 2020 wurde die Novelle des Landesrettungsdienstgesetzes im Landtag mit den Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet. Hierzu erklärte ich, als die für das Gesetz zuständige Abgeordnete meiner SPD-Fraktion: „Mit der Reform des Rettungsdienstgesetzes wird der Rettungs-dienst in Rheinland-Pfalz auf ein neues Fundament gestellt. Das moderne Gesetz präzisiert viele Aufgaben, erweitert Möglichkeiten und setzt hohe Qualitätsstandards. Es ist auch gelungen, für Rheinland-Pfalz passgenau auf die Änderungen im europäischen Vergaberecht zu reagieren und die Sanitätsorganisationen des Landes bei der Vergabe rechtssicher weiter zu privilegieren. Das Gesetz schafft überdies Klarheit hinsichtlich der Kostentragungspflicht für Leitstellenpersonal, regelt den Bau von Rettungswachen und die Finanzierung der Notarztversorgung.“

Mit der Reform wird auch eine deutliche Qualitätssteigerung bei der Notfallversorgung erreicht. Man kann sich in RLP auch in Zukunft auf bestens ausgebildete Fachkräfte und einen leistungsfähigen Rettungsdienst verlassen. Er zeichnet sich durch eine durchgehende Rettungskette und eine zentrale einheitliche Struktur aus. Ein wichtiger Schritt stellt die Etablierung des Notfallsanitäters dar: Durch eine Ausbildungszeit von drei Jahren haben die Notfallsanitäterinnen und die Notfallsanitäter die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Laut dem nun verabschiedeten Gesetz sollen ab 2024 bei der Notfallversorgung immer ein Notfallsanitäter verpflichtend an Bord der Rettungs-wagen dabei sein.