Zur Bewältigung der Corona-Pandemie setzt die rheinland-pfälzische Landesregierung auch auf starke nachbarschaftliche Netzwerke. So weitet die Landesregierung auch die Förderung für kommunale und ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen aus. Von den neuen Projektmitteln und Fördermöglichkeiten können auch Nachbarschaftsprojekte in Ludwigshafen profitieren. Die Förderung des Landes beträgt für 10.000 Euro.

Die Welle der Hilfsbereitschaft in der Corona-Krise ist überwältigend. In diesen für uns alle schwierigen Zeiten rücken die Menschen auch bei uns in Ludwigshafen noch enger zusammen. Sie unterstützen Seniorinnen und Senioren beim Einkauf, versorgen Quarantänepatienten mit notwendigen Medikamenten und haben am Telefon ein offenes Ohr für Alleinstehende, die unter fehlenden sozialen Kontakten leiden. Sie alle machen deutlich: Soziale Distanz bedeutet nicht soziale Kälte. Ihnen allen gilt mein großer Dank.

Um die Entstehung und den Ausbau der kommunalen Nachbarschaftshilfen weiter anzukurbeln, unterstützt die Landesregierung Landkreise und kreisfreie Städte mit zunächst 360.000 Euro. Für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt sieht das Landesprogramm eine Förderung in Höhe von 10.000 Euro vor, etwa für die Einrichtung von telefonischen Anlaufstellen, über die ehrenamtliche Einkaufshilfen für Senioren, Alleinstehende, Risikogruppen und Quarantänepatienten vermittelt werden können.

Um bürgerschaftlich getragene Nachbarschaftsprojekte während der Corona-Pandemie anzustoßen und zu unterstützen, hat die Landesregierung zu dem einen eigenen Projektfonds ins Leben gerufen. Ergänzend zur bestehenden Engagement Förderung des Landes stehen rund eine halbe Million Euro zusätzlich für ehrenamtliche Nachbarschaftsprojekte bereit. Die Einzelförderung in Höhe von bis zu 500 Euro richtet sich an Initiativen, Projekte und Vereine, die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen wie Einkaufsdienste anbieten. Eine gute Nachricht ist auch, dass auch diejenigen Helferinnen und Helfer, die sich unabhängig von einer Kommune oder einem Verein ehrenamtlich engagieren, im Schadensfall durch die Sammelhaftpflicht- und Unfallversicherung des Landes für Ehrenamtliche abgesichert sind.