Selbstständige und Unternehmen, denen in der Corona-Krise die Einnahmen wegbrechen, können seit dem 2. April 2020 die Soforthilfen des Landes beantragen. Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz haben umfangreiche Rettungsschirme aufgespannt. Nachdem das Antragsverfahren für die Bundesgelder bereits zum 20.03.2020 gestartet ist, können Betriebe und Selbstständige, die Hilfe brauchen, ab sofort auch die Landesmittel direkt bei ihrer Hausbank beantragen. Mit den Mitteln aus dem Bundes- und dem Landeshaushalt sollen Unternehmen gerettet und Arbeitsplätze erhalten werden. Ich begrüße es, dass der Bund und das Land rasch weitreichende Hilfspakete umsetzen wollen. Nun muss es darum gehen, dass die Mittel schnell bei den Antragsstellern ankommen.

Die Soforthilfen des Landes ergänzen die Bundeshilfen für Selbstständige, Freiberufler, kleine Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe. Informationen zur Beantragung der Soforthilfen des Bundes und des Landes gibt es auf den Seiten des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums sowie der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.