Das Klinikum der Stadt sowie das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus erhalten Landes-fördermittel in Höhe von 4.624.685 Euro. Das Klinikum erhält 3.291.525 Euro und das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus 1.333.160 Euro pauschale Förderung gemäß § 13 LKG im Jahr 2023.

Die Förderzusage aus Mainz ist erfreulich. Es ist gut und richtig, dass die Landesregierung den Krankenhäusern auch in diesem Jahr wieder pauschale Fördermittel für die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter sowie für kleine Baumaßnahmen zur Verfügung stellt. Es ist zu begrüßen, dass es das Land ermöglicht, dass schon zum 1. März die Gelder an die Krankenhäuser im Land ausgezahlt werden können. Hintergrund ist die erneute Änderung der Landesverordnung zur Festsetzung der Jahrespauschale und Kostengrenze für die pauschale Förderung der Krankenhäuser durch die Landesregierung. Diese Förderung stärkt die Kliniken und sichert auch Liquidität. Es ist auch ein gutes und wertschätzendes Signal an die engagierte Belegschaft.

Der Gesamtbetrag der Förderung beläuft sich 2023 wie im vergangenen Jahr wieder auf 65 Millionen Euro insgesamt. Das zeigt, dass Rheinland-Pfalz auch weiterhin auf eine starke und sichere Kranken-hausinfrastruktur setzt.