Ab dem 15. Juli 2020 sollen Künstlerinnen und Künstler mehr Zugang zu den Projektstipendien des Landes erhalten. Das Kulturministerium hat die Förderkriterien entsprechend ausgeweitet. Antrags-berechtigt für die Arbeitsstipendien sind neben Mitgliedern der Künstlersozialkasse, auch Künstler-innen und Künstler, die über eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung verfügen, durch ihre künstlerische Tätigkeit Einnahmen von mindestens 3.900 Euro im Jahr erzielen oder eine künstlerische Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit nachweisen können. Die Landesregierung ermöglicht damit noch mehr Künstlerinnen und Künstlern, ihr künstlerisches Schaffen im Sommer fortzuführen. Dies ist m. E. eine gute Nachricht für Kulturschaffende, deren Einnahmen in Folge der Corona-Pandemie weggebrochen sind.
Seit dem Start des Landesprogramms „Fokus Kultur. 6 Punkte für die Kultur“ wurden insgesamt 569 Projektstipendien in Höhe von jeweils 2.000 Euro an rheinland-pfälzische Künstlerinnen und Künstler vergeben. Für das Kulturpaket stellt die Landesregierung insgesamt 15,5 Millionen Euro zur Verfügung. Allein für die Projektstipendien sind 7,5 Millionen Euro vorgesehen. Bisher wurden 1,1 Mio Euro durch die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur ausgezahlt. Anträge für die Arbeitsstipendien können online auf der Internetseite www.fokuskultur-rlp.de gestellt werden.