Ich begrüße, dass der Förderzeitraum des Kommunale Investitionsprogrammes um ein Jahr verlängert wird.  Dies gilt für beide derzeitigen Kommunale Investitionsprogramme (Kapitel 1 und Kapitel 2). Das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 ist ein wichtiges Förderinstru-ment, wodurch den rheinland-pfälzischen Kommunen rund 540 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Etwa drei Viertel dieser gesamten Fördermittel werden in Rheinland-Pfalz zur Aufwertung der kommunalen Schulinfrastruktur eingesetzt. Dies gilt auch für unsere Stadt Ludwigshafen. So wurde in einer Stadtratssitzung einstimmig eine Maßnahmenliste für das von Bund und Land geförderte Kommunale Investitionsprogramm 3.0 – 1 beschlossen. Hierbei wurden acht Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 24,3 Mio Euro, mit einer zu erwarteten Förderung in Höhe von 90%, priorisiert.

Bei dem Start der Förderprogramme war es erforderlich, dass die bewilligten Projekte innerhalb der gesetzlichen Fristen fertigstellt werden. Nach dem es aufgrund der aktuellen Krisensituation den Kommunen nicht möglich ist, ihre geplanten Projekte fristgemäß umsetzen können, ist die Verlängerung des Förderzeitraumes eine gute und folgerichtige Ent-scheidung des Bundestages und Bundesrates. Eine nicht fristgerechte Bauabnahme hätte zur Folge gehabt, dass die Finanzhilfen nicht ausgezahlt hätten werden können. Die Verlängerung des Zeitraumes bedeutet für die Kommunen, auch für Ludwigshafen, dass ihre Projekte für das erste Kapitel des Programms nun bis zum 31.12.2021 sowie Projekte im Rahmen des zweiten Kapitels bis zum 31.12.2023 fertigstellen müssen, damit sie im Jahr danach noch abgerechnet werden können