Die Finanzbehörden sollten die erforderlichen Mehrkilometer (Wohnung Arbeitsstätte) ohne aufwendige Prüfung in den Werbungskosten steuerlich anerkennen, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund der Nutzung der empfohlenen weiträumigen Ausweichrouten durch die Sperrung der Hochstraße Süd, entstehen.
Scharfenberger: Mir wurde als Beispiel berichtet, dass man durch die Nutzung der von der Ver-waltung richtigerweise, empfohlenen Ausweichrouten, stellenweise mehr als die doppelte Kilo-meteranzahl benötigt, um zur Arbeitsstelle auf die rechtsrheinische Seite zu gelangen. Mit einer steuerlichen Anerkennung der gefahrenen Mehrkilometer würde man den Personen einen Teil der Mehrkosten durch niedrigere Steuer erstatten , die durch die Nutzung der empfohlenen Ausweich-routen entstehen und auch den innerstädtischen Umleitungsverkehr entlasten. Dies sollte dann auch gelten, wenn die Nordtrasse 10 Jahre lang zur Stadtstraße umgebaut wird.