Änderung der Verfassung – Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre
Leider keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament für eine Änderung der Verfassung
Einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung hinsichtlich einer Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre hatte unsere SPD-Landtagsfraktion mit den Koalitionspartnern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in den Landtag eingebracht. Nach Artikel 76 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz dürfen junge Staatsbürgerinnen und Staatsbürger derzeit erst mit Voll-endung des 18. Lebensjahres an Wahlen teilnehmen. Ziel der Verfassungsänderung ist es, Jugendlichen ab 16 Jahren die Möglichkeit zu geben, bei politischen Entscheidungen und wichtigen Zukunftsfragen durch den Zugang zum Wahlrecht mitbestimmen zu können. Mit der Herabsetzung des aktiven Wahlrechts für Landtags- und für Kommunalwahlen wird nicht zuletzt auch ein wichtiger Beitrag zum Interessenausgleich zwischen den Generationen gewährleistet. Dadurch sollen auch die Interessen und Belange von Jugendlichen an einer nachhaltigen und generationsgerechten Politik stärker berücksichtigt werden. Ein entschei-dendes Argument für diese Verfassungsänderung ist auch die Erkenntnis, dass Jugendlichen spätestens mit 16 Jahren die geistige Entwicklung und Reife zugesprochen wird, sich an politischen Wahlen zu beteiligen. Bereits in der Vergangenheit hatten wir eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die leider aufgrund der Ablehnung der CDU-Landtags-fraktion keine parlamentarische Mehrheit fand.
Nötig für eine Änderung der Verfassung war auch in der heutigen Landtagssitzung eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Die wir mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen allein nicht herstellen konnten. Auch dieses Mal fand unser Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung auf Grund der Verweigerung der Opposition leider nicht die dafür notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Den rund 70.000 16- und 17-Jährigen in Rheinland-Pfalz ein aktives Wahlrecht zu ermöglichen, ist für uns als SPD-Landtagsfraktion weiter ein Herzensanliegen. Auch bei meinen Besuchen und Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern in weiterführenden Bildungseinrichtungen in meiner Heimatstadt Ludwigshafen, war das Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre stets ein wesentliches Thema. Deshalb ist es für mich persönlich schwer vermittelbar, dass 16- und 17-Jährige in Rheinland-Pfalz bei der kommenden Europawahl im Jahr 2024 wählen dürfen, aber nicht an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen können. Anders als in elf anderen Bundesländern in unserer Republik.