Das Land Rheinland-Pfalz erleichtert die Anerkennung von Haushaltshilfen für pflegebedürftige Menschen. Das vereinfachte Anerkennungsverfahren sieht vor, dass Pflegebedürftige, die in ihrem Alltag durch eine Nachbarschaftshilfe, als Freundschaftsdienst oder im Rahmen einer Nebentätigkeit unterstützt werden, diese künftig über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von monatlich 125 Euro abrechnen können. Das sieht eine Änderung der Landesverordnung vor, die am 10. Oktober 2020 in Kraft getreten ist. Dies zeigt: Rheinland-Pfalz ist und bleibt das Land der Kümmerer. Erfreulich ist aber auch, den vielen helfenden Händen vor Ort zu danken, dass ältere und pflegebedürftige Menschen bei uns so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden bleiben können. Für mich ist, die Stärkung der häuslichen Pflege und unbürokratische Anerkennung dieser Alltagshilfen, ein weiterer wichtiger Baustein im Rahmen unserer sozialdemokratischen Politik. Die Anerkennung solcher Hauswirtschaftshilfen erfolgt künftig unbürokratisch bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Voraussetzung für die Registrierung ist unter anderem die Vorlage eines Führungszeugnisses und der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses. Mehr Informationen gibt es auf den Seiten der ADD: https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-sozialen-bereich/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag/