Mit einem Förderprogramm will die rheinland-pfälzische Landesregierung Vereine unterstützen, ihr Vereinsleben sowie ihre Vereinsaktivitäten nach der Corona-Pandemie wieder zu beleben. Mit dem Programm „Neustart für Vereine nach der Corona-Pandemie“ wird von der Landesregierung eine unkomplizierte finanzielle Unterstützung angeboten. Insgesamt stehen zwei Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. Das Programm wird im Auftrag der Staatskanzlei und des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) umge-setzt. Das Programm richtet sich an Vereine und Organisationen, die nicht in den Bereichen Sport oder Kultur tätig sind. Für Sport-und Kulturvereine bestehen eigenständige Förderprogramme.
Anträge für das Förderprogramm können ab dem 15.07.2022 gestellt werden. Das Programm ist bis 31.12.2022 befristet. Gemeinnützige Vereine können über das Programm eine einmalige Zuwendung bis zu einer Höhe von maximal 2.000 Euro erhalten. Gefördert werden können unter anderem Maßnahmen zur Mitgliederbindung und Mitgliedergewinnung, ebenso zur Nachwuchsgewinnung für die ehrenamtliche Führung und Leitung sowie zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls. Antragsberechtigt sind Vereine und andere Organisationen, die gemäß § 52, 53 oder 54 der Abgaben-ordnung (AO) als steuerbegünstigt anerkannt sind und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
Die Antragstellung ist unter
Weitere Informationen zum Programm gibt es unter