Nachdem die bisherigen Corona-Maßnahmen erste Wirkung zeigen und sich durch das disziplinierte Verhalten der Bürgerinnen und Bürger die Infektionszahlen stabilisiert haben, kommt es ab dem 20. April 2020 zu ersten Lockerungen von Regeln in der Corona-Krise. Nach der Einigung von Bund und Ländern hat das Land Rheinland-Pfalz am 17. April 2020 eine entsprechende Verordnung erlassen, mit der die getroffenen Absprachen verbindlich festgeschrieben sind.

Ab dem 20. April ist allen Geschäften im Einzelhandel gestattet, Verkaufsflächen bis 800 Quadrat-meter wieder für Kundinnen und Kunden zugänglich zu machen. Größere Geschäfte dürfen in Rheinland-Pfalz öffnen, wenn sie einen entsprechenden Bereich in geeigneter Weise absperren.

Auch Auto- und Fahrradhändler sowie entsprechende Ersatzteilhändler dürfen wieder öffnen. Eisgeschäfte können, wie die restliche Gastronomie, ihre Waren nun auch verzehrfertig im Straßenverkauf anbieten. Auf Wochenmärkten, die zuletzt auf reinen Lebensmittelverkauf beschränkt waren, dürfen nun auch wieder andere Waren angeboten werden. Daneben können Buchhandlungen und Bibliotheken unabhängig von ihrer Größe wieder geöffnet werden. Für viele Familien mit Kindern ist es eine große Erleichterung, dass wieder Zoobesuche möglich sind, wenn auch zunächst nur in den Außenbereichen. Gelockert werden auch die Regeln für einige Sportarten, die alleine oder mit großem Abstand im Freien betrieben werden können.

Wichtig ist aber, dass wir uns alle verantwortungsvoll an die Corona-Regeln halten. Abstand halten, bleibt weiterhin das Gebot der Stunde.