In der Landtagssitzung am 24. Juni 2020 brachten die Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Antrag zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes ein.
Ziel der von den Koalitionspartnern eingebrachten Änderung des Gesetzes ist es, dass ermöglicht werden soll, dass Beschlussfassungen der Personalvertretungen im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens sowie mittels einer Video- oder Telefonkonferenz erfolgen können. Den Antrag habe ich im Landtag für meine Fraktion begründet. Unter anderem führte ich dazu aus:
„In der zurückliegenden Zeit haben wir uns immer wieder mit den verschiedenartigen Auswirkungen der Coronakrise beschäftigt. Auch in der Arbeitswelt kam es in dieser noch nie dagewesenen Situa-tion zu erheblichen Veränderungen: Viele Beschäftigte arbeiten im Homeoffice, Besprechungen wurden und werden entweder in stark reduzierter Form abgehalten oder ganz abgesagt. Es müssen neue Arbeitsabläufe erstellt, erprobt und abgestimmt werden. Dabei kommt der Personalvertretung mehr denn je eine wichtige Aufgabe in Bezug auf Sprechstunden, auf Mitbestimmung oder auf Mitwirkung zu.
Es stellt sich daher auch die Frage: Wie kann die Personalratsarbeit unter diesen Umständen weitergehen. Um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gut vertreten zu können, ist es wichtig die Funktionsfähigkeit der Personalräte aufrecht zu erhalten, damit auch während der Corona-Krise alle gesetzlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte uneingeschränkt weiter gelten. In dem aktuell gültigen Personalvertretungsgesetz des Landes wird vorgeschrieben, dass Personalrats-sitzungen nicht öffentlich sind und dass Beschlüsse dort mit der Mehrheit der Anwesenden gefasst werden müssen. Die Durchführung dieses konventionellen Präsenzprinzip kann aber nicht durch-gehalten werden, wenn damit die Gesundheit von Personalratsmitgliedern gefährdet würde bzw. wenn diese Sitzungen aufgrund behördlicher Anordnungen nicht möglich sind.
Daher wird ein rechtssicheres Verfahren benötigt, dessen Grundlage, die hier vorliegenden zeitlich begrenzten Änderungen zum Landespersonalvertretungsgesetz sind. Diese sind im Übrigen vergleich-bar mit den bereits beschlossenen Änderungen der kommunalen Vorschriften, damit eben auch auf kommunaler Ebene Beschlüsse ohne Präsens getroffen werden können.
Im Kern geht es um zwei wichtige zusätzliche Möglichkeiten Sitzungen abzuhalten und/oder Beschlüsse herbeizuführen: Im schriftlichen Verfahren mit Umlaufbeschluss und mittels Video- bzw. Telefonkonferenz. Diesem Verfahren dürfen nicht mindestens ein Drittel der Mitglieder wider-sprechen und natürlich müssen auch hier die Regeln der Vertraulichkeit und des Datenschutzes gelten. Mit der rückwirkenden Gültigkeit ab 01.03.2020 soll Rechtssicherheit während der Coronakrise gewährleistet werden“.